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Immobilienservice
Vermietung - Immobilien
Als IVD Makler übernehmen wir alle Tätigkeiten für die Vermietung Ihrer Wohnung bis hin zum Einfamilienhaus und bieten eine erstklassige Kundenbetreuung mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten für langfristige Mietverhältnisse in Ihrer Immobilie.
Unsere Schnelligkeit bedeutet für Sie einen zeitlichen und wirtschaftlich kalkulierbaren Vorteil zur langfristigen und sicheren Neuvermietung Ihrer Immobilie.
Leistungsangebot Vermietung u.a.: Objektvorstellung an unsere Mietinteressenten Erstellung von Fotos, Exposé und Veröffentlichung Inserierung in relevanten Medien Organisation und Durchführung aller Besichtigungen Überprüfung von Mietinteressenten (Bonitäts-Check)
Gegen eine Aufwandsentschädigung übernehmen wir darüberhinaus: Übernahme der Immobilie vom Vormieter mit Protokoll Mietvertragserstellung Übergabe an den Neumieter mit Protokoll Verwaltungsähnliche Tätigkeiten während der Mietersuche
Gutachter - Wertermittlung
Zur Ermittlung eines marktgerechten Preises und somit zur zeitnahen Veräußerung Ihrer Immobilie können wir im Rahmen eines Makleralleinauftrages auch den Wert Ihrer Immobilie nach bankenanerkannten Verfahrensweisen ermitteln.
Verkauf von Immobilien
Verkauf von Immobilien
Unser Immobilien Team in Ostfriesland berät Immobilieneigentümer in allen Fragen des Verkaufes von Wohnungen, Grundstücke, Häsuern, Villen, Ferienimmobilien und der Vermarktung von neuen Wohnprojekten.
Kompetent zielorientiert nutzen wir als IVD Immobilienmakler alle Möglichkeiten eines zeitgemäßen und effektiven Marketings und vergessen dabei nicht die klassisch notwendigen Tätigkeiten beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Modernes Marketing und engagierte Maklertätigkeit bedeuten für Sie die konsequente Umsetzung Ihres Verkaufswunsches.
Unsere Leistungen im Überblick:
fachgerechte Werteinschätzung und Preisermittlung zeitgemäße und zielgruppengerechte Exposéerstellung verkaufsfördernde Darstellung in relevanten Medien Organisation und Durchführung von Besichtigungen Auswahl und Betreuung von Kaufinteressenten Durchführung von Verkaufsverhandlungen
Hausverwaltung
Verwaltung von Immobilien
Zuverlässig bieten wir Ihnen vollständige Dienstleistungen als Verwalter Ihrer Immobilie.
Unser hoher Anspruch an Zuverlässigkeit bedeutet für Sie die umfassende Betreuung Ihrer Immobilie.
Unser Leistungsspektrum :
Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Mietverwaltung Vollständige Objekterfassung und -dokumentation Analyse der Vertragssituationen Innovative Optimierung von Nebenkosten Einsatz und Überwachung von Subunternehmern Erstellung von Investitionsplanungen Transparente und regelmäßige Berichterstattung Durchführung von WEG-Eigentümerversammlungen Koordination der Bereiche Steuer, Recht & Versicherung
Tipps Immobilienverkauf
Selbst wenn die Substanz noch gut ist: Eine optisch verlotterte Immobilie macht beim Interessenten einen schlechten Eindruck. Das muss nicht sein. Mit ein wenig Aufwand lassen sich Wohnungen und Häuser deutlich aufwerten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Manchmal hilft schon Farbe: Sind Wände und Türen bis auf den Anstrich gut, ist das Malern eine Arbeit, die auch die Eigentümer schnell erledigen können. Ebenfalls wichtig: Sauberkeit. Verkalkte Armaturen oder Verschmutzungen werten selbst ein an sich gut erhaltenes Bad ab – also Reinigungsutensilien, Entkalker und Co. zur Hand nehmen, dann erst die Immobilie den Interessenten präsentieren, rät Immowelt.de.
Ob größere Renovierungen an Fenstern, Bad und Heizung die Verkaufschancen erhöhen, hängt vom Einzelfall ab. Viele Käufer wollen nach dem Erwerb ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen. Ein neues Bad bringt also wenig, wenn es dem Käufer nicht gefällt.
Energiesparmaßnahmen dürften hingegen künftig eine noch größere Rolle spielen: Eine gute Einstufung der Immobilie im schon bald zur Pflicht werdenden Energieausweis ist ein gewichtiges Verkaufsargument. Doch auch bei größeren Renovierungen sollten die Verkäufer immer mit spitzer Feder nachrechnen: Sind Sanierungsarbeiten teurer als der zu erzielende Mehrpreis, lohnt der Aufwand nicht. Es sei denn, das Objekt wäre sonst gar nicht verkäuflich, mahnt Immowelt.de.
Senioren WG
Überraschung
- mehr als jeder dritte Deutsche wünscht sich, gemeinsam mit gleichaltrigen Freunden alt zu werden, ergab eine Emnid-Studie. "Mit wem möchten Sie im Alter leben?" fragte das Meinungsforschungsinstitut im Auftrag des Baufinanzierers BHW. Und als überzeugteste Befürworter dieses Wohn-Modells zeigen sich die Mittvierziger, die als Kinder die wilden 68er erlebt hatten: 48 Prozent sprechen sich für die Senioren-WG aus.
Eine attraktive Alternative zum Alleinleben
Dass die neue Liebe zur Wohngemeinschaft allerdings viel mit Pragmatismus zu tun hat, zeigt ebenfalls die Umfrage, bei der Mehrfachnennungen möglich waren. Denn hätten die Deutschen die Wahl, entschieden sie sich im Alter fürs Familienleben: So steht bei den Befragten mit 86 Prozent der Wunsch ganz oben, mit dem Partner zusammen alt zu werden. "In einer Großfamilie mit meinen Kindern bzw. Enkeln" wollen immerhin noch 40 Prozent leben.
Vorbild-WG für junge Alte
Wie gut die WG als Wohnform im Alter funktioniert, zeigt beispielhaft die vom Bundesfamilienministerium ausgezeichnete und geförderte Senioren-WG "Olga" - "Oldies leben gemeinsam aktiv" der städtischen WBG-Wohnungsbaugesellschaft in Nürnberg.
Elf Frauen zwischen 58 und 63 Jahren leben in einer großen Hausgemeinschaft zusammen. Jede Bewohnerin verfügt über ihre eigene Eineinhalb- bis Zwei-Zimmer-Wohnung. Zudem existiert eine Gemeinschaftswohnung mit Zugang zum Garten, der gemeinsam gepflegt wird. Wer Unterstützung braucht, kann auf die Hilfe der anderen vertrauen - dafür bilden sich die Frauen im Bereich Pflege fort. Ihr gemeinsames Ziel ist es, so lange wie möglich von professioneller Pflege unabhängig zu sein. Das Wohnmodell richtet sich speziell an die 50-
Wenig beliebt: Alten- und Pflegeheime
"Heute planen gerade mal 13 Prozent aller Deutschen und nur 8 Prozent der 50- bis 59-Jährigen im Alter mit anderen Menschen im Alten- oder Pflegeheim zu leben", weiß Matthias Schnabel von der BHW. Es setze sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass das Wohnen in der Gemeinschaft mit Gleichgesinnten jung hält und aktiv
Bewertung
Sachwert:
Wird ermittelt aus dem Boden-, Gebäude- und Außenanlagenwert. Er ist die Basis für die Ermittlung des Beleihungswerts.
Verkehrswert/Marktwert:
Der Preis, der im Augenblick tatsächlich erzielt werden kann (objektiver Tauschwert, errechnet aus Sachwert und Marktlage).
Beleihungswert:
Er gibt an, welcher Preis längerfristig sicher erzielt werden kann. In der Regel höchstens 80 Prozent des Verkehrswertes. Wird von Banken bei Finanzierungen herangezogen.
Ertragswert:
Verfahren für die Wertermittlung von Renditeimmobilien. Setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den langfristig erzielbaren Mieteinnahmen.
Kauf oder Verkauf von selbst genutzten Immobilien
Kein Verkäufer möchte zu wenig Geld für seine Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte der Käufer nicht zu viel zahlen. Bei Zweifeln gibt dann ein Verkehrwertgutachten Aufschluss. Der so genannte Verkehrswert stellt den Preis dar, der aktuell tatsächlich am Markt erzielt werden kann, und zwar "ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse", wie es in Paragraf 194 des Baugesetzbuches steht. Verkehrswertgutachten erstellen zum Beispiel die Gutachterausschüsse ihrer Stadt. Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Höhe des ermittelten Verkehrwertes. Der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg verlangt zum Beispiel bei einem Verkehrswert von 250.000 Euro mindestens 1.185 Euro (zuzüglich weiterer Auslagen). Gutachten erstellen zum Beispiel aber auch der TÜV (über seine Tochtergesellschaft TÜV Infratec) oder die Dekra.
Wertermittlung ist wichtig für Bank-Darlehen
Banken sind bisweilen sehr zurückhaltend bei der Immobilienfinanzierung. Da sie kein Geld verlieren wollen, finanzieren sie in der Regel höchstens 80 Prozent des Kaufpreises, um im Falle einer Zwangsversteigerung nicht draufzuzahlen. 80 Prozent vom Verkehrswert ist der so genannte Beleihungswert. Er gibt an, welcher Preis nachhaltig für eine Immobilie zu erzielen ist. Er liegt somit, außer in schlechten Phasen, unterhalb des Verkehrswertes. Hypothekenbanken decken in der Regel nicht den vollständigen Beleihungswert über erstrangige Darlehen, sondern meist nur 60 bis 80 Prozent davon.
Gutachten bei Vermögensstreitigkeiten, Enteignungen
Bei Erbschaften gibt es oft mehrere Erben. Hinterlässt der Verstorbene eine Immobilie, ist Streit um die gerechte Aufteilung bisweilen vorprogrammiert. Denn derjenige Erbe, der die Immobilie bekommt, muss die anderen Erben auszahlen. Ein Gutachten gibt auch hier einen guten Anhaltspunkt, um zu einer gerechten Lösung zu gelangen. Ähnliches gilt übrigens bei einer Ehescheidungen. Auch wenn eine Immobilie oder ein Grundstück enteignet wird (beispielsweise, weil dort eine öffentliche Straße gebaut werden soll), ist ein Wertgutachten ratsam.
Die Wertgutachten berücksichtigen übrigens eine Vielzahl von Faktoren: Voraussichtliche Restnutzungsdauer, Lage, Zustand und vieles mehr. Natürlich gelten die ermittelten Werte nicht auf alle Ewigkeit. Die Marktlage kann sich ändern, eine gute mit der Zeit zu einer weniger guten Lage werden - oder umgekehrt. Das sollten vor allem Käufer berücksichtigen. Denn eine Immobilie ist zwar eine verhältnismäßig sichere Anlageform, aber eine Garantie auf Wertsteigerungen gibt es nicht. (fk)
Energieausweis
Was zu tun ist
Wer in seinem eigenen Einfamilienhaus wohnt, benötigt keinen Energieausweis. Wer seine Immobilie jedoch verkaufen oder neu vermieten will, muss dem Käufer oder Mieter künftig einen Energiepass vorlegen. Eigentümer von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, waren bereits verpflichtet, sich bis 1. Juli 2008 einen Energiepass zuzulegen, sofern die Immobilie neu vermietet oder verkauft werden soll. Für neuere Gebäude wird der Energieausweis ab Januar 2009 zur Pflicht. Für Nichtwohngebäude (zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude) lautet die Frist: 1. Januar 2009.
Außerdem gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsorientierter Energiepass
Der verbrauchsorientierte Energiepass orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit.
Vorteile:Die Ausfertigung eines solchen Passes ist kostengünstig (ab etwa 15 bis 50 Euro). Der Pass bezieht sich auf den tatsächlich gemessenen Verbrauch.
Nachteil:Kritiker bemängeln, dass weniger die Energieeffizienz, als das Nutzerverhalten der Bewohner ermittelt wird.
Bedarfsorientierter Energiepass
Bei dieser Variante wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde.
Vorteil: Ermittlung des Energiebedarfs aufgrund objektiver technischer Daten.
Nachteile:Die Ausfertigung eines bedarfsorientierten Passes ist teuer (je nach Aufwand kann er mehrere hundert Euro kosten). Auch bei korrekter Berechnung kann sich aufgrund des Nutzerverhaltens ein abweichender Verbrauch ergeben.
Welcher Pass für welches Haus?
Hausbesitzer, die noch bis zum 1. Oktober 2008 einen Energiepass für ihr Haus anfertigen lassen, haben grundsätzlich die Wahl zwischen beiden Varianten. Danach besteht diese Wahlfreiheit nicht mehr für alle Gebäude.
Wahlfreiheit gibt es für: alle Häuser, die ab 1978 errichtet wurden. alle Häuser beliebiger Baujahre mit fünf und mehr Wohneinheiten.
Keine Wahlfreiheit gibt es für: Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden. Hier ist nach dem 1. Oktober der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend.
Der Energiepass gilt zehn Jahre lang, danach muss ein neuer angefertigt werden. Der Pass soll die Transparenz erhöhen und damit Käufern und Mietern eine Entscheidungshilfe bieten. (fk)
Hausbau
Das Bauträgerhaus hat den Vorteil, dass der Bauherr nur einen Vertragspartner hat, der sich von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe um alle Details kümmert. Meist bieten Bauträger auch eine Festpreisgarantie.
Bauunternehmer, die sämtliche Bauleistungen anbieten, nennt man Generalunternehmer. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie alle Leistungen selbst erbringen. Vielmehr schalten sie Subunternehmen ein, die einzelne Gewerke ausführen. Wichtig für den Bauherren ist jedoch, dass der Generalunternehmer der Vertragspartner ist, der für die komplette bauliche Ausführung verantwortlich ist.
Von einem Bauträgerhaus spricht man dann, wenn das Bauunternehmen sowohl die Beschaffung des Grundstücks, die Planung und den kompletten Bau des Hauses anbietet. Den Vertrag nennt man entsprechend Bauträgerkaufvertrag. Bei dieser Form gibt es tatsächlich nur noch einen einzigen Vertragspartner.
Referenzen einholen
Genau wie bei Architekten gilt auch bei Bauträgern: Das Unternehmen sollte Referenzen vorweisen können. Fragen Sie am besten Bauherren, die ihr Eigenheim mit dem Bauträger verwirklicht haben, nach deren Zufriedenheit.
Vor Vertragsabschluss sollten Sie auch einen genauen Blick in die Leistungsbeschreibung werfen. Schlüsselfertig heißt nicht immer schlüsselfertig. Im Festpreis sind dann häufig noch keine Außenanlagen, Zuwege und Terrassen enthalten. Und der Begriff "bezugsfertig" bedeutet leider nicht, dass wenigstens der Innenausbau fertiggestellt ist. Ein Haus kann schon dann "bezugsfertig" sein, wenn zum Beispiel noch Malerarbeiten oder Bodenbeläge fehlen. Die Bezeichnungen "schlüsselfertig" und " bezugsfertig" sind außerdem nirgends verbindlich festgelegt.
Unbedingt Leistungen vergleichen
Leider gibt es Bauträger, die mit mageren Leistungen tricksen, um einen möglichst günstigen Preis vorzugaukeln. Für eigentlich selbstverständliche Ausstattungsdetails muss der Bauherr dann extra in die Tasche greifen. Seriöse Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr genau und detailliert ihre Leistungen aufführen, und Ihnen vor allem unaufgefordert auch




